Klimabonus 2026
400 Euro Entlastung für Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Der Klimabonus ist eine jährliche Direktzahlung des Bundes zum Ausgleich der CO₂-Bepreisung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Bonus nach Prüfung der Voraussetzungen im Laufe des Jahres 2026 – automatisch oder nach rechtzeitiger Anmeldung bis zum 1. August 2026.
Dies ist ein unabhängiges Informationsangebot. Rechtsverbindliche Auskünfte und die offizielle Antragstellung erfolgen ausschließlich über die zuständigen Bundesstellen der Republik Österreich.
Was ist der Klimabonus?
Der Klimabonus ist eine gesetzlich vorgesehene, jährliche Zahlung des Bundes an in Österreich lebende Personen. Er dient dem sozialen Ausgleich der CO₂-Bepreisung und wird unabhängig von Einkommen oder Erwerbsstatus gewährt.
Für das Jahr 2026 beträgt der Bonus einheitlich 400 Euro pro anspruchsberechtigter volljähriger Person. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten den halben Betrag. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Wellen im Laufe des Jahres.
- Bonushöhe 2026
- 400 € pro Person
- Kinder & Jugendliche
- 200 € pro Person
- Einreichfrist
- 1. August 2026
Wer erhält den Klimabonus?
Der Bonus steht grundsätzlich allen Personen mit Lebensmittelpunkt in Österreich zu. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Bezugsjahr über einen gemeldeten Hauptwohnsitz in Österreich verfügen.
- Aufenthaltsdauer
- Der Wohnsitz muss im Kalenderjahr 2026 an mindestens 183 Tagen bestehen. Kurzfristige Auslandsaufenthalte sind unschädlich.
- Kinder und Jugendliche
- Personen unter 18 Jahren erhalten 50 Prozent des Bonus. Die Auszahlung erfolgt an die obsorgeberechtigte Person.
- Sonderfälle
- Für Personen in stationärer Pflege, Haft oder mit längerem Auslandsaufenthalt gelten gesonderte Regelungen. Details siehe klimabonus.gv.at.
So funktioniert die Auszahlung
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und läuft für den Großteil der Berechtigten automatisch.
- Schritt 1Voraussetzungen prüfenKontrolle des Hauptwohnsitzes und der Aufenthaltsdauer im Kalenderjahr 2026.
- Schritt 2Automatische Erfassung prüfenIn den meisten Fällen erfolgt die Bearbeitung automatisch über die beim Finanzamt hinterlegten Daten.
- Schritt 3Bei Bedarf anmeldenIst keine Kontoverbindung hinterlegt oder liegen besondere Umstände vor, ist bis 1. August 2026 ein Antrag zu stellen.
- Schritt 4Auszahlung erhaltenDie Überweisung erfolgt auf das hinterlegte Konto. In Ausnahmefällen wird ein RSa-Brief mit Gutschein zugestellt.
Wichtige Termine im Überblick
Die Antragsfrist ist die zentrale Deadline. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch für 2026.
| Phase | Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|
| Automatische Bearbeitung | laufend ab Frühjahr 2026 | Kein Handeln erforderlich, sofern Kontodaten aktuell sind. |
| Antragsfrist | bis 1. August 2026 | Frist für Personen, die nicht automatisch erfasst werden. |
| Auszahlungsphase | Kalenderjahr 2026 | Überweisung erfolgt gestaffelt nach Bearbeitung. |
| Nachfrist / Einspruch | nach Zustellung des Bescheids | Details und Rechtsmittelbelehrung im Auszahlungsbescheid. |